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Hinweise im Zusammenhang mit dem Coronavirus

 

Corona - Blog 

Steuerfreie Beihilfe für Arbeitnehmer

 

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Die ISB und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bieten Betrieben Kredite sowie Bürgschaften an. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken. Dazu kommt, dass die Landesregierung via Allgemeinverfügung das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen  bis einschließlich 26. April 2020 aufgehoben hat.

Für Fragen können sich Unternehmen an die eigens eingerichtete Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ im Wirtschaftsministerium wenden – telefonisch unter 06131/16-5110 oder per Email unter unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.

  • Sofern es um konkrete Fragen zur finanziellen Wirtschaftsförderung geht, Stichwort Liquiditätshilfen, kann man diese auch direkt der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen:06131/6172-1333 (Beratungshotline) bzw. beratung@isb.rlp.de.
  • Fragen Bürgschaften gehen bitten direkt an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz.