Hinweise im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Corona - Blog
Steuerfreie Beihilfe für Arbeitnehmer
Rheinland Pfalz
- Corona-Virus: Informationen für Unternehmen
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Fristverlängerung wegen der Corona-Krise
- Formular Stundung / Herabsetzung Steuerzahlungen
Baden-Württemberg
- Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen an
- Soforthilfe Corona - Antragsverfahren
- Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg („Soforthilfe Corona“)
- Eckpunkte "Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige"
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Die ISB und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bieten Betrieben Kredite sowie Bürgschaften an. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken. Dazu kommt, dass die Landesregierung via Allgemeinverfügung das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen bis einschließlich 26. April 2020 aufgehoben hat.
Für Fragen können sich Unternehmen an die eigens eingerichtete Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ im Wirtschaftsministerium wenden – telefonisch unter 06131/16-5110 oder per Email unter unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.
- Sofern es um konkrete Fragen zur finanziellen Wirtschaftsförderung geht, Stichwort Liquiditätshilfen, kann man diese auch direkt der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen:06131/6172-1333 (Beratungshotline) bzw. beratung@isb.rlp.de.
- Fragen Bürgschaften gehen bitten direkt an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz.