Reisekosten
Für beruflich veranlasste Fahrten können die tatsächlichen Fahrtkosten ab dem 1. km für die gesamte Dauer der Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden. Die Pauschale hierfür
- Kraftwagen 0,30 €/km
- Motorad/Motorroller 0,20 €/km
- Moped/Mofa 0,20 €/km
Verpflegungspauschale
Eintägige Auswärtstätigkeit im Inland bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden
- bis 2023 14,-- €
- ab 2024 16,-- €
Mehrtägige Auswärtstätigkeit im Inland
- bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden
- bis 2023 14,-- €
- ab 2024 16,-- €
- für jeden Zwischentag zwischen 2 Übernachtungen
- bis 2023 28,-- €
- ab 2024 32,-- €