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Kurzarbeitergeld (KUG)

Zum 1. Juli 2021 werden gesetzliche Erleichterungen im Kontext der Pandemie zurückgenommen.

Für Betriebe, die im laufenden Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) sind, werden ab 1. Juli 2021 nur noch 50 % der Sozialversicherungsbeiträge übernommen.

Wichtig:

In den Bewilligungsbescheiden wird nicht separat darüber informiert, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2021 nur noch 50 % beträgt.

Weitere Infos unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/