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Geringwertige Wirtschaftsgüter, Neuregelung ab 2024

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zur Sofortabschreibung ist

  • bis 2023 netto    800,-- €
  • ab  2024 netto 1.000,-- €

 

Die Grenze bei Wahlrecht zur Sammelabschreibung für alle WG

  • bis 2023 zwischen 250,-- € und 1.000,-- €
  • ab  2024 zwischen 250,-- € und 5.000,-- €

 

Die Sofortabschreibung ist bei allen Einkunftsarten möglich, die Sammelabschreibung nur bei Gewinneinkünften.