Geringwertige Wirtschaftsgüter, Neuregelung ab 2024
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zur Sofortabschreibung ist
- bis 2023 netto 800,-- €
- ab 2024 netto 1.000,-- €
Die Grenze bei Wahlrecht zur Sammelabschreibung für alle WG
- bis 2023 zwischen 250,-- € und 1.000,-- €
- ab 2024 zwischen 250,-- € und 5.000,-- €
Die Sofortabschreibung ist bei allen Einkunftsarten möglich, die Sammelabschreibung nur bei Gewinneinkünften.