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Reisekosten

Für beruflich veranlasste Fahrten können die tatsächlichen Fahrtkosten ab dem 1. km für die gesamte Dauer der Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden. Die Pauschale hierfür

  • Kraftwagen                     0,30 €/km
  • Motorad/Motorroller        0,20 €/km
  • Moped/Mofa                    0,20 €/km

 

 

Verpflegungspauschale

Eintägige Auswärtstätigkeit im Inland bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden

  •    14,-- €

 

Mehrtägige Auswärtstätigkeit im Inland

  • bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden
  • 14,-- €
  • für jeden Zwischentag zwischen 2 Übernachtungen
  • 28,-- €